Grundlage der nach der Küsterordnung
der EKiR (§ 8 Absatz 1) vorgesehenen Lehrgänge
für Küsterinnen und Küster (Kurrikulum)

Teil I
KüsterIn in der EKiR
Erfahrungen mit der Bibel (Einführung in die Bibel)!
Die Kirche erleben (Gruppenarbeit)
Botschaft und Gestaltung des Gottesdienstraumes
Das Berufsbild des Küsters: Küsterdienst / Küsterordnung
Presbyterial-synodale.Ordnung der EKiR
Blumenschmuck als Verkündigung
Unser Evangelisches Gesangbuch
Suchtprävention am Arbeitsplatz
 
 
Teil II
Wir lernen die Bibel kennen: Altes und Neues Testament im Überblick
Erste-Hilfe-Kurs
Gottesdienstordnung und Bedeutung
ACK - und andere Kirchen
Schlaglichter aus der Geschichte der EKiR
Versicherungen im Sach - und Haftpflichtbereich
Der Küsterberuf im Mitarbeitergefüge
 
 
Teil III
Erarbeitung einer Andacht
Pflege von Grünflächen und Aussenanlagen/Versammlungsstätten
Dienstrecht kirchlicher Mitarbeiter
Erhalt von Räumen, Gebäuden und Aussenanlagen in ökologischer Verantwortung
Umgang mit Menschen
Weltmission und Ökumene
Glocken - Turmuhren - Läutewerke
 
 
Teil IV
Das Christuszeugnis in der praktischen Gemeindearbeit
Umgang mit Gewalt
Verwaltung der Gemeinde
Dienstrecht kirchlicher Mitarbeiter
Die Kirche im Kontext zu anderen Weltanschauungen
Öffentlichkeitsarbeit
Vorbereitung auf Kolloquium
Lehrgangsabschluss-Kolloquium)

Zwischen dem ersten und zweiten Lehrgangsteil findet ein
dreitägiger Arbeitsschutz - und Arbeitssicherheitslehrgang
bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft statt,
der mit zum Lehrgangsprogramm gehört.

Erst nach Absolvieren aller Lehrgangsteile erhalten
die Lehrgangsteilnehmer ein Zertifikat über die Teilnahme.

Die "Arbeitsgemeinschaft Rheinischer Küsterinnen und Küster (ARKK) führt die Lehrgänge
im Auftrag der EKiR durch. Für die einzelnen Lehrgänge stehen qualifizierte
Referentinnen und Referenten (z.T. vom LKA - EKiR) zur Verfügung!