Grundlage der nach der Küsterordnung
der EKiR (§ 8 Absatz 1) vorgesehenen Lehrgänge
für Küsterinnen und Küster (Kurrikulum)
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Teil
I
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KüsterIn
in der EKiR
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Erfahrungen
mit der Bibel (Einführung in die Bibel)!
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Die
Kirche erleben (Gruppenarbeit)
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Botschaft
und Gestaltung des Gottesdienstraumes
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Das
Berufsbild des Küsters: Küsterdienst / Küsterordnung
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Presbyterial-synodale.Ordnung
der EKiR
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Blumenschmuck
als Verkündigung
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Unser
Evangelisches Gesangbuch
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Suchtprävention
am Arbeitsplatz
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Teil
II
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Wir
lernen die Bibel kennen: Altes und Neues Testament im Überblick
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Erste-Hilfe-Kurs
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Gottesdienstordnung
und Bedeutung
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ACK
- und andere Kirchen
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Schlaglichter
aus der Geschichte der EKiR
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Versicherungen
im Sach - und Haftpflichtbereich
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Der
Küsterberuf im Mitarbeitergefüge
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Teil
III
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Erarbeitung
einer Andacht
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Pflege
von Grünflächen und Aussenanlagen/Versammlungsstätten
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Dienstrecht
kirchlicher Mitarbeiter
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Erhalt
von Räumen, Gebäuden und Aussenanlagen in ökologischer
Verantwortung
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Umgang mit Menschen
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Weltmission
und Ökumene
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Glocken
- Turmuhren - Läutewerke
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Teil
IV
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Das
Christuszeugnis in der praktischen Gemeindearbeit
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Umgang
mit Gewalt
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Verwaltung
der Gemeinde
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Dienstrecht
kirchlicher Mitarbeiter
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Die Kirche im Kontext zu anderen Weltanschauungen
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Öffentlichkeitsarbeit
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Vorbereitung
auf Kolloquium
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Lehrgangsabschluss-Kolloquium)
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Zwischen dem ersten und
zweiten Lehrgangsteil findet ein
dreitägiger Arbeitsschutz - und Arbeitssicherheitslehrgang
bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft statt,
der mit zum Lehrgangsprogramm gehört.
Erst nach Absolvieren
aller Lehrgangsteile erhalten
die Lehrgangsteilnehmer ein Zertifikat über die Teilnahme.
Die "Arbeitsgemeinschaft
Rheinischer Küsterinnen und Küster (ARKK) führt die Lehrgänge
im Auftrag der EKiR durch. Für die einzelnen Lehrgänge stehen qualifizierte
Referentinnen und Referenten (z.T. vom LKA - EKiR) zur Verfügung!