|
Geschäftsführender Vorstand Natürlich kann nicht jedes Mal eine komplette Vorstandssitzung einberufen werden, wenn eine wichtige Entscheidung ansteht. Um zwischen den Vorstandssitzungen arbeitsfähig zu sein, ist der geschäftsführende Vorstand laut Satzung berechtigt, bestimmte Entscheidungen zu treffen. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden der arkk, der Geschäftsführerin und der Schatzmeisterin.
Einen großen Teil ihrer Freizeit verbringen die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sowie einige andere Vorstandsmitglieder übrigens mit der Begleitung der Küsterlehrgänge, der Rüstzeiten, der Vorbereitung des Küstertages und sonstigen Veranstaltungen. |
||||||||||